Laufende Buchhaltung

Unsere Tätigkeiten definieren sich u. a. entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Tätigkeiten gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Dazu gehören:

  1. Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
  2. Digitalisierung Ihrer Buchhaltungsunterlagen
  3. Kontieren der Belege
  4. Debitoren- und Kreditorenüberwachung
  5. Durchführung des Zahlungsverkehrs
  6. Anlagenbuchhaltung
  7. Buchung laufender Geschäftsvorfälle (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen)
  •  Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (z.B. Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege, Führung eines Kassenbuchs, Ablage von Bankauszügen nach Konten getrennt)
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen,
    Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan),
  • Technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials durch Kennzahlen,steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung (z. B. durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse)

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